Leonard Cohen: Die Ohnmacht der Worte

Ende 2012 veröffentlichte der Südwestbuch-Verlag mein Sachbuch über Leonard Cohen, das allerdings dann schon einige Monate später aufgrund der Androhung einer Unterlassungsklage von Seiten einiger meiner Familienangehörigen, die sich in Teilen meines Buchs in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sahen, wieder vom Markt genommen werden musste. Da die rechtliche Auseinandersetzung nicht mich selbst, sondern den Verlag selbst betraf (und indirekt vielleicht noch die externe Lektorin, die mit dem Buch leider überfordert war und versagt hat) , wurde ich bis zum heutigen Tag nie detailliert über den Stand der Dinge informiert. Ich weiß bis heute nicht, ob der Streit inzwischen beigelegt worden ist (wovon ich ausgehe), ob alles mit einer gütlichen Einigung und Zahlung eines Schmerzensgeldes endete oder ob es doch zu einem Prozess (1. oder 2. Instanz?) kam. Auch bin ich mir angesichts der vielen verschiedenen Firmenbezeichnungen des Verlags überhaupt nicht sicher, ob  der ursprüngliche Südwestbuch-Verlag, mit dem ich die Verlagsverträge unterzeichnete, in seiner damaligen Firmierung heute noch existiert. Was ich sicher weiß ist lediglich, dass ich im Jahre 2014 unaufgefordert einen Kostenbeitrag in Höhe von € 2000 an den Südwestbuch-Verlag geleistet habe, weil ich mich, wenn nicht streng juristisch, so doch ethisch und moralisch für die entstandene unglückliche Situation mitverantwortlich fühlte. Heute würde ich eine solche Geldzahlung allerdings nicht mehr leisten, weil sie letztendlich nichts Positives bewirkt hat. Nachher ist man ja bekanntlich immer klüger. Das Buch „Leonard Cohen: die Ohnmacht der Worte“ ist seit Anfang 2013 (immerhin fast 5 Jahre!) vom Markt verschwunden und ich habe vom Verlag nie eine Aufforderung dazu bekommen, das Manuskript umzuschreiben und von den brisanten Stellen zu befreien, um eine Neuauflage möglich zu machen. Eine solche Aufforderung wird mich auch die nächsten Jahre und Jahrzehnte nicht erreichen, weil mir der Verlag nämlich ein Honorar für die Revision zugestehen müsste, das er sich hüten wird mir anzubieten. Das Umschreiben eines Buchs bedeutet nämlich viel Arbeit. Auweia! Wir sind auf Sendung in Ede Zimmermanns „Aktenzeichen X Y  … ungelöst“ oder, noch schlimmer, in einer anderen seiner Sendungen gelandet, deren Namen zu nennen, Verleumdungsklagen befürchten ließe.

Mein Buch hängt  somit in alle Ewigkeit in einer negativen Schwebe: Es ist in seinem gegenwärtigen Zustand unveröffentlichbar, aber keiner will oder kann es ohne fehlende Autorisierungen des Verlags und Autors umschreiben. Und dann ist auch noch das Problem der Verlagsrechte. Verträge mit Pseudoverlagen (zu denen der Südwestbuch-Verlag laut „Wikipedia“ zu zählen ist)  sind zwar das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind, aber man muss als Autor verdammt aufpassen, dass einem nicht eine Horde von Rechtsanwälten auf den Hals gehetzt wird. In § 8 des Verlagsvertrags steht in Absatz 3 zwar, dass die Rechte auf den Autor zurückgehen und der Vertrag als aufgelöst gilt, wenn die letzte Auflage seit mehr als drei Monaten vergriffen ist, aber da liest man noch zusätzlich das ominöse Anhängsel „auch nach Aufforderung des Autors“. Heißt das, dass der Autor den Verlag auffordern muss? Und wenn ja, warum sollte ich einen Verlag zur Neuauflage auffordern, wenn ich schon vorher weiß, dass ich nie einen Cent für die Neuauflage überwiesen bekommen werde?  Man ist also schnell in einem Labyrinth von Widersprüchen. Überhaupt habe ich die Erfahrung gemacht, dass sich die Pseudo-Verlage mit ihren Rechten gern gewaltig aufplustern und schnell auch in angstmachende Drohgebärden verfallen, dass es aber, andererseits, mit der Erfüllung ihrer Pflichten sehr mau aussieht. Einige Beispiele? Ich habe (bis auf ein einziges Mal ganz zu Beginn im Jahre 2012) nie die im Vertrag erwähnte halbjährliche Abrechnung zu den verkauften Büchern bekommen, wie wenige das auch immer gewesen sein mögen. Mein Roman „Keiner sagt was“ sollte ursprünglich beim Südwestbuch-Verlag veröffentlicht werden. Dazu wurde ein regulärer Verlagsvertrag unterzeichnet. Natürlich hat der Südwest-Buch dann nie die Kosten (oder wenigstens einen Teil davon) übernommen, die mir bei der Neuverlegung des Buchs durch den Westkreuz-Verlag entstanden sind, nachdem der Südwestbuch-Verlag sich geweigert hatte, den Roman zu veröffentlichen, weil er neue Persönlichkeitsrechtsverletzungen befürchtete. Was tun also? Am besten ist es vermutlich, sich die Nase zuzuhalten, das Cohen- Buch (natürlich gratis) gründlich umzuschreiben, durch ein paar neue Lieder zu ergänzen, die Leonard Cohen seit 2012 geschrieben hat und das neue Manuskript mit einem neuen Titel bei Epubli zu veröffentlichen. Ich glaube zwar nicht an große Verkaufszahlen, aber zumindest weiß ich zu jedem Zeitpunkt, was passiert, Das ist immer noch besser als das Buch bis zum Sankt Nimmerleinstag seinen Dornröschenschlummer weiter schlafen zu lassen. Es hat in Anbetracht der heutigen Situation keinen Sinn, dieses neue Manuskript dem ursprünglichen Verlag zur Veröffentlichung anzubieten, wenn das Vertrauensverhältnis so grundlegend zerstört ist.

Hoffen wir auf beiden Seiten auf das Walten des gesunden Menschenverstandes.

 

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